Psychotherapie
ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichzeitig neben anderen Heilverfahren, wie z.B. der medizinischen oder der klinisch-psychologischen Behandlung.

Die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung wird durch eine vertrauensvolle, stabile Beziehung zwischen Therapeut/in und Patient/in geschaffen.
In einer Atmosphäre von Respekt, Wertschätzung und Empathie können neue Perspektiven eröffnet und Möglichkeiten für eine Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität gefunden werden.
Der geschützte Rahmen der Therapie ermöglicht das Erleben / Verstehen unbewusster Konflikte und ihrer Lösungsversuche als innerseelischen Prozess.

Ziele der Psychotherapie sind

  • seelische Leidenszustände zu heilen oder zu lindern
  • Verhaltensweisen und Einstellungen, die einen Leidensdruck verursachen zu verändern
  • psychosomatische Leiden zu mildern
  • persönliche Kräfte und Fähigkeiten bewusst zu machen
  • Ressourcen zu aktivieren
  • die persönliche Entwicklung und Reifung zu fördern
  • die Kreativität, das Selbstwertgefühl und die Lebensfreude zu steigern
  • die Fähigkeit zu erlangen, das Leben zu genießen
  • die Autonomie zu fördern und zu unterstützen
  • Traumen zu verarbeiten und Defizite abzubauen
  • Selbstmanagement und Eigenverantwortung zu entwickeln
  • in der Gegenwart zu leben und Zukunft zu haben

    Meine Schwerpunkte

  • Ängste
  • Zwänge
  • Depressionen
  • Krisenintervention
  • Traumabearbeitung
  • Burn – Out Syndrom
  • Psychosomatische Erkrankungen                           
  • Mobbing
  • Selbsterfahrung
  • Selbstmanagement
  • Selbstwertprobleme
  • Beziehungsprobleme
  • Scheidung / Trennung
  • Beratung bei Lebenskrisen

  • Krankenkassenrückverrechnung möglich -
    alle Krankenkassen refundieren derzeit einen Anteil von € 21,80 pro Therapiesitzung!

    PthG § 15. Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.